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Einnahmen aus Kryptowährungen: Muss ich Profit versteuern1?

Versteuern: Wie werden Krypto-Einnahmen versteuert?

Bereits im alten Ägypten, wurden Steuern gezahlt. Vermutlich geschah dies auch damals nicht ganz freiwillig. So sind teils drakonische Strafen überliefert, die säumige Zahler erleiden mussten. Heute werden wir zwar nicht mehr den Krokodilen zum Fraß vorgeworfen. Eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung, ist aber dennoch kein Grund zur Freude. Das Problem: Viele Menschen, die begeistert in Kryptowährungen investieren, wissen nicht genau, wie sie die dadurch entstandenen Einnahmen richtig versteuern. Wir haben uns für Sie schlau gemacht und geben Ihnen einige Tipps.

Der vielleicht wichtigste Hinweis gleich vorab: Dieser Artikel ersetzt keinesfalls eine professionelle steuerliche Beratung und hat auch nicht diesen Anspruch. Falls Sie sich also intensiver mit dem Thema beschäftigen möchten, sollten Sie den Steuerberater Ihres Vertrauens ansprechen oder sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden.

Was sind Kryptowährungen aus steuerlicher Perspektive?

Kryptowährungen wie Bitcoin sind digitale Zahlungsmittel. Das bedeutet: Sie sind keine klassischen Währungen und werden nicht von einer Institution wie der Bundesbank ausgegeben. Gelten für die Versteuerung der Gewinne mit Kryptowährungen deshalb andere Regeln? Nicht ganz. Denn eine spezielle „Krypto-Steuer“ gibt es nicht – der Staat möchte aber natürlich dennoch seinen Anteil an Ihren Gewinnen mit Bitcoin und anderen digitalen Währungen haben.

Welche Steuer Einnahmen hat der Staat durch Kryptowährungen?

Kryptowährungen wie Bitcoin, feiern aktuell immer neue Rekordkurse. Das freut die Anleger, aber auch den Staat, der so entsprechend hohe Steuereinnahmen verbuchen kann. Wie hoch diese genau sind, zeigt ein aktueller Bericht im Handelsblatt[1]. Dieser nennt folgende Zahlen und Fakten:

  • Deutsche, die in Kryptowährungen investieren, haben ein durchschnittliches Portfolio in Höhe von 32.129 Euro.
  • Dieser Wert bedeutet steuerpflichtige Gewinne in Höhe von 10.836 Euro.
  • Hinzu kommen steuerfreie Gewinne in Höhe von 7.558 Euro

Bei einem durchschnittlichen Einkommenssteuersatz von 33 Prozent, wird so ein Steueraufkommen von 1,28 Milliarden Euro generiert. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 lagen die fälligen Steuereinnahmen durch Investitionen in Kryptowährungen noch bei „nur“ rund 726 Millionen Euro.

Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Bitcoins von Februar 2017 bis Januar 2021 (in Millionen)]

Umlauf befindliche BTC
[1] https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/bitcoin-ripple-und-ethereum-kryptowaehrungen-koennten-dem-fiskus-fast-1-3-milliarden-euro-steuereinnahmen-bringen/26799664.html?ticket=ST-10060455-ml9WrnbwEOxHmHMD3PJV-ap6
[1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/283301/umfrage/gesamtzahl-der-bitcoins-in-umlauf/

Kryptowährungen und Freibeträge: Diese Regeln sollten Sie kennen

Steuerrechtlich betrachtet, handelt es sich bei Gewinnen und Verlusten aus dem Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen um sogenannte „private Veräußerungsgeschäfte“. Gewinne aus privaten Verkäufen werden als „sonstige Einkünfte“ geführt und sind steuerfrei – vorausgesetzt, der jährliche Gesamtgewinn bleibt unter einem Wert von 600 Euro. Auch, wer die jeweilige Kryptowährung mindestens zwölf Monate gehalten hat, kann Gewinne steuerfrei einstreichen. Doch Vorsicht: Dies gilt nicht für Zinserträge, die aus diesen Geschäften entstehen. Denn diese sind immer zu versteuern. Generell werden Gewinne aus dem Verkauf von digitalen Währungen mit ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert – also mit Solidaritätszuschlag und falls Sie Mitglied einer Kirche sind, der Kirchensteuer.

Kryptowährungen: Was kann ich steuerlich absetzen?

Wer ein eigenes Unternehmen führt, als Freiberufler tätig ist oder sich in der Corona-Pandemie ein Homeoffice eingerichtet hat, weiß: Vom Firmenwagen über den neuen Schreibtisch bis hin zum Kugelschreiber können viele Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Aber gilt das auch für Investitionen in Kryptowährungen? Ja, denn neben der für das Mining nötigen IT-Infrastruktur und den Gebühren für den Kauf- oder Verkauf der Kryptowährung, können Sie auch die anfallenden Stromkosten von der Steuer absetzen. 

Vertrauen in Kryptowährungen wächst

Bisher war vor allem das mangelnde Vertrauen der Deutschen in Kryptowährungen ein Grund für die Zurückhaltung. Auch das ändert sich nun langsam. Laut einer aktuellen Untersuchung von Bitflyer Europe attestieren 64 Prozent der Deutschen den Kryptowährungen eine auch langfristig positive Entwicklung[1].


[1] https://www.btc-echo.de/umfrage-bitcoin-interesse-waechst-in-krisenzeiten/

Kryptowährung Einnahmen versteuern: Die wichtigsten Aspekte auf einen Blick

  • Kryptowährungen sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel und auch keine Devisen.
  • Verkaufen Sie die jeweilige Kryptowährung innerhalb von zwölf Monaten wieder, müssen Sie die erzielten Gewinne versteuern.
  • Die Freigrenze beträgt 600 Euro. Liegen Sie auch nur einen Cent darüber, ist der gesamte Gewinn zu versteuern.
  • Im Gegenzug gilt: Halten Sie die Kryptowährung für mindestens ein Jahr, zahlen Sie keine Steuern auf die Gewinne.
  • Falls Sie Zinsgewinne erzielt haben, müssen Sie eine Abgeltungssteuer zahlen.

Übrigens: Falls Sie Verluste aus dem Geschäft mit digitalen Währungen wie Bitcoin gemacht haben, können diese mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

Gewerblicher Handel mit Kryptowährungen: Welche Steuern fallen an?

Eine gute Frage, die aber nicht so pauschal beantworten werden kann. Denn zunächst muss geklärt sein, ob und wann sich ein privater Handel mit Bitcoin oder anderen digitalen Währungen zu einem gehttps://my-masternode.dewerblichen Handel entwickelt. Hierzu existiert nämlich bislang keine eindeutige Regel und so kann und wird jedes Finanzamt eigene Ansichten vertreten. Ein Aspekt, an dem man wieder einmal merkt, dass unser Steuerrecht noch lange nicht auf die neuen digitalen Währungen vorbereitet ist. Allerdings existieren verschiedene Kriterien, an denen sich die Finanzämter orientieren. Neben der Anzahl der Trades, spielen so auch die Höhe der Gewinne und die Art der abgeschlossenen Geschäfte eine Rolle.

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Gewerbeanmeldung und Umsatzsteuer

Falls Sie ein Unternehmen für den Handel mit Kryptowährungen gegründet haben, ist die Frage natürlich eindeutig geklärt. Genau wie jeder andere Unternehmer auch, sind Sie dann Umsatzsteuer- bzw. Einkommenssteuerpflichtig und müssen einen Teil Ihrer Gewinne an das Finanzamt abtreten

Was passiert, wenn Gewinne nicht angegeben werden?

Investitionen in Kryptowährungen sind noch eine relativ neue Möglichkeit, um ein Vermögen aufzubauen. Gerade junge Menschen, haben aber wenig Erfahrung mit steuerlichen Themen und denken schlicht und einfach nicht an das Finanzamt. Falls auch Sie Ihre Gewinne nicht an das Finanzamt gemeldet haben, kann Ihnen eine Selbstanzeige helfen. Diese wirkt unter Umständen strafmindernd und kann in leichten Fällen sogar dafür sorgen, dass Sie ganz straffrei ausgehen. Aber auch zu diesem sensiblen Thema, sollten Sie einen Steuerfachmann zu Rate ziehen, der sich im Idealfall mit Kryptowährungen auskennt und hier bereits Erfahrungen sammeln konnte.

Die Steuerbranche steht vor einem Umbruch

Das Thema Kryptowährungen wird das deutsche Steuerrecht noch lange beschäftigen. Aktuell gibt es hier noch zahlreiche ungeklärte Fragen und bis sich der Staat und seine Behörden auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen geeinigt hat, müssen wir uns in Geduld üben. Bis dahin empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich an die oben genannten Tipps halten und im Zweifel immer den Rat eines anerkannten Steuerexperten suchen, der sich im steuerlichen Umgang mit Kryptowährungen auskennt. Unsere Prognose: In den kommenden Jahren werden sich immer mehr Steuerkanzleien auf das Thema Kryptowährungen spezialisieren und so Unternehmen und Privatpersonen bei ihren Investitionen beraten. Schließlich ergeben sich so nicht nur für Anleger, sondern auch für die Kanzleien selbst lukrative Geschäftsfelder.

BSM Blockchain Lösungen

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Michael Bauer – Geschäftsführer BSM Management&Support Gmbh