allgemeine geschäFtsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB)
ParagraF 1 Präambel
ParagraF 2 Geltungsbereich
Für die vertraglichen Beziehungen zwischen der BSM Management&Support GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
ParagraF 3 Identität des Vertragspartners
Der Vertrag kommt mit der
BSM Management & Support GmbH
Wiener Str.6
27568 Bremerhaven
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Michael Bauer
Handelsregisternummer: Amtsgericht Bremen HRB 38029 HB
USt-ID-Nr.: DE317247596
nachfolgend auch „BSM“ genannt
und dem Vertragspartner – im Folgenden „Kunde“ genannt, zustande. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
ParagraF 4 LeistungsumFang
Geschäftstätigkeit der BSM Management&Support GmbH:
Die Produktion, der Handel und die Verwaltung von Datenverarbeitungsgeräten und branchenüblichen IT-Geräten sowie das Erbringen von Dienstleistungen und Support in den Bereichen der Beratung, der Entwicklung, der Erstellung und des Betreibens von IT-Projekten, insbesondere auf Basis der Blockchain Technologie sowie alle den Zweck des Unternehmens fördernden Tätigkeiten.
BSM Management&Support GmbH gewährt dem Kunden nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit dem vom Kunden gewählte Leistungsbeschreibung und damit Umfang der Leistung sowohl ein ausschließliches Nutzungsrecht an den von BSM Management&Support GmbH bereitgestellten Software-Produkten in der jeweils vereinbarten Ausprägung, aber auch White Label Lösung mit einer jeweils vereinbarten Ausprägung und individuell gestalteten Preisen.
Damit erhält der Kunde das unbefristete als auch zeitliche befristete Recht, die Endkundenkomponente der Produkte auf einem durch die BSM Management&Support GmbH zugewiesenen Webserver oder selbstgehostete Server zu nutzen. Nutzen i.S.d. Vertrages ist der Abruf der von den Softwareprodukten bereitgestellten Dienstleistungen. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB und die bei jedem Projekt individuell gestaltete Leistungsbeschreibung.
ParagraF 5 WiderruF
Soweit ein Kunde Gebrauch von seinem Widerrufsrecht machen möchte, so kann dies wie erfolgen:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsannahme oder Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
BSM Management&Support GmbH
Geschäftsführer: Michael Bauer
Wiener Str. 6
27568 Bremerhaven
E-Mail: info@bsm-management-support.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückgewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben oder sie ausdrücklich auf den Widerruf verzichten, damit die Leistungen bereits vor Ende der Widerrufsfrist ganz oder teilweise bereitgestellt werden können.
ParagraF 6 allgemeine Bestimmungen zu Produkten und Dienstleistungen
1. Die BSM bietet keine Anlageberatungen und Anlageempfehlungen, sowie keine Tätigkeit, welche unter das Kreditwesengesetz fällt, an. Sofern im Rahmen der Entwicklung und Erstellung von Projekten Namen von Anlageprodukten genannt werden, so erfolgt deren Nennung lediglich zum Zwecke der Vorführung eines Beispiels. In keiner Weise werden jedoch Anlageempfehlungen abgegeben.
2. Die BSM ist frei in der Gestaltung der Inhalte der Projekte und Produkte. Das Unternehmen (BSM) ist jederzeit berechtigt, den Service innerhalb eines Vertrages einzuschränken oder zu erweitern, sofern nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung dieser Service garantiert ist. Das Unternehmen (BSM) kann sich zur Erbringung ihrer Dienstleistungen auch Dritter (Sub-Unternehmer) zu bedienen.
3. Die BSM gewährt dem Teilnehmer uneingeschränkten Zugang zu BSM eigenen Dienstleistungen und Produkten entsprechend des Inhaltes der vereinbarten Leistungen.
4. Alle dem Teilnehmer von der BSM zur Verfügung gestellten Projekte, Projektdaten Produkte, Dienstleistungen und Service bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der BSM, unabhängig davon, ob individuelle Inhalte verändert wurden oder nicht. Die Weitergabe der von der BSM zur Verfügung gestellten Produkte an Dritte, außerhalb der Leistungsbeschreibung, ist ausgeschlossen, soweit nicht vertraglich anders vereinbart. Der Teilnehmer hat grundsätzlich weder an Dienstleistungen, an Serviceleistungen noch an Produkten der BSM Exklusivrechte.
5. Die BSM behält sich das Recht vor, die Verwendung der Daten und Produkte von Produktpartnern, sowie die Dienstleistungen Dritter aus Betriebs- und Sicherheitsgründen zu begrenzen/einzuschränken/zurückzuziehen. Die BSM behält sich aus Betriebs- und Sicherheitsgründen zudem das Recht vor, auf die Nutzerdaten des Teilnehmers zuzugreifen. Jeder anderweitige Zugriff auf Nutzerdaten, der nicht aus Betriebs- und Sicherheitsgründen erfolgt, erfordert das Einverständnis des Kunden.
ParagraF 7 Zahlungsverkehr
Die BSM nimmt nur Zahlungen entgegen, die ausschließlich mit einem Auftrag in Verbindung stehen und als Entgelt für Leistungen zuzurechnen sind, welche per Rechnung durch die BSM angefordert wurden. Innerhalb der Projekte kann es zu weiterem Zahlungsverkehr kommen. Hierfür ist der jeweilige Betreiber selbst verantwortlich. Die BSM stellt lediglich die Technik, das Know How und die Erfahrung zur Verfügung. Das Betreiben von Produkten unserer Kunden erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung.
ParagraF 8 entgelte
Die Höhe der Entgelte ist individuell und nach Aufwand völlig unterschiedlich. Daher gibt es keine Pauschal Lösung, die immer mit dem gleichen dotiert ist. Alle genannten Preise sind Nettopreise. Liefer- und/oder Versandkosten fallen in der Regel nicht an.
Die Entgelte sind gemäß Vertragsschluss fällig.
ParagraF 9 VertragslauFzeit und -beendigung
Die Vertragslaufzeit der White Label Lösung beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
ParagraF 10 ausschluss eines Kunden
Die BSM kann einen Kunden ausschließen und das Projekt dieses Kunden sowie sämtliche mit diesem Projekt in Zusammenhang stehenden Leistungen löschen, wenn der BSM Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Kunde gegen die wesentlichen Pflichten dieser Geschäftsbedingungen verstößt oder ein Kunde mit der Realisierung eines Projektes, betrügerische Absichten verfolgt. Die BSM wird den Kunden darüber schriftlich informieren und dem Kunden die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Bei Eilbedürftigkeit ist die BSM hierzu nicht verpflichtet. In jedem Fall wird die BSM geltendes Recht, Gesetze und Vorschriften beachten und innerhalb der Umsetzung von Projekten in Einklang bringen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
ParagraF 11 Technische VerFügbarkeit
Aus technischen Gründen kann die BSM eine dauerhafte vollständige Verfügbarkeit von Servern, über die Projekte betrieben werden, nicht gewährleisten. Zeitweise kann die Verfügbarkeit der Projekte – insbesondere wegen der notwendigen Durchführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten – eingeschränkt sein. BSM wird die Mitglieder über die Durchführung geplanter Wartungsarbeiten und deren Umfang rechtzeitig zur Kenntnis bringen. Sollte das System unvorhergesehen ausfallen, wird die BSM nach Möglichkeit die Kunden über den Umfang und die Dauer des Ausfalls unterrichten.
ParagraF 12 HaFtung
Die BSM haftet nicht für Sach- und reine Vermögensschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund -, die im Zusammenhang mit dem Betreiben von Projekten entstehen, es sei denn die Schäden beruhen auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einer sonstigen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die BSM, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen, auf deren Erfüllung der Vertragspartner daher vertraut und auch vertrauen darf, sowie Pflichten, die für den Schutz des Vertragspartners und seiner vertragswesentlichen Rechtspositionen von grundlegender Bedeutung sind.
Die Haftung für Sach- und reine Vermögensschäden infolge einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht wird auf den Ersatz der bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden beschränkt.
ParagraF 13 auFrechnung
Mitglieder dürfen gegen Forderungen von der BSM nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
ParagraF 14 Freistellung
Kunden verpflichten sich, die BSM von sämtlichen Ansprüchen wiederum ihrer Kunden oder Dritter freizustellen, wenn diese wegen der Verletzung ihrer Rechte aufgrund der Nutzung der Projekte der Kunden der BSM, durch das jeweilige Mitglied gegen die BSM geltend machen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Verletzung der Rechte nicht zu vertreten hat. Die Verpflichtung zur Freistellung umfasst auch die Übernahme angemessener Rechtsverteidigungskosten.
ParagraF 15 Schlussbestimmungen
I. Änderung der Geschäftsbedingungen
Die BSM kann diese Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angaben von Gründen ändern. Die geänderte Fassung der Geschäftsbedingungen wird den Kunden spätestens drei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen per E-Mail zugesendet.
Die Kunden können den Änderungen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der E-Mail widersprechen. Setzt ein Kunde den Vertrag fort, ohne den Änderungen innerhalb dieser Frist zu widersprechen, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Auf die Folge einer widerspruchslosen Vertragsfortsetzung wird die BSM ihre Kunden in der E-Mail nochmals hinweisen.
II. Anwendbares Recht
Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist anzuwenden. Schließt eine Person den Vertrag als Verbraucher, d. h. zu einem Zweck, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, sind die Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, darüber hinaus anzuwenden, soweit sie dem Nutzer einen weitergehenden Schutz als das Recht der Bundesrepublik Deutschland gewähren.
III. Gerichtsstand
Ist ein Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Köln der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Nutzung der Projekte entstehen. Dies gilt auch, wenn ein Mitglied keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach der Registrierung aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Mitglieds im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
IV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Stand: 29.06.2022