elektronische Wertpapiere

Elektronische Wertpapiere: Neuer Gesetzentwurf

Gesetzentwurf zur Einführung von elektronischen Wertpapieren: Das müssen Sie wissen

Elektronische WertpapierePapier ist geduldig. Mit Sicherheit haben Sie diese Weisheit schon einmal von Ihrem Steuerberater gehört. Und auch der deutsche Staat setzt trotz der Digitalisierung noch immer auf das gedruckte Wort. Entsprechend behäbig und ineffizient ist die Verwaltung hierzulande teilweise. Das gleiche gilt für den Handel an den Kapitalmärkten. Falls Sie Ihr Unternehmen also gerne mit elektronischen Wertpapieren oder über die Blockchain-Technologie finanzieren möchten, hatten Sie in Deutschland bisher schlechte Karten. Das soll sich nun ändern.

Der neue Gesetzentwurf weckt große Erwartungen

Andere Staaten, wie zum Beispiel die Schweiz, sind in der Digitalisierung wesentlich weiter. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und einen Gesetzentwurf zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG-E) verfasst. Aber was beinhaltet dieser Referentenentwurf genau, welche Ziele verfolgt die Regierung damit und welche Auswirkungen hat das geplante Gesetz auf mittelständische Unternehmen? Zeit, sich den Gesetzestext einmal genauer anzuschauen.

500 Jahre Wertpapierhandel und kein Ende in Sicht

Aktien und Wertpapiere sind keine Erfindung unserer Zeit. Bereits 1407 wurde die genuesische Staatsbank als Aktiengesellschaft erwähnt. Wenig später kam es zum ersten Börsencrash als Tulpen, die bisher als wertvolles Spekulationsobjekt galten, quasi über Nacht
an Wert verloren. Berühmtestes Opfer dieser Blase war übrigens der niederländische Maler Rembrandt. Heute – rund 500 Jahre später – wird noch immer ein Großteil der Aktien und Wertpapiere in Papierform ausgegeben. So verlangt das deutsche Zivilrecht nach wie vor,
dass Wertpapiere in Form einer Urkunde verkörpert werden. Diese Regelung könnte bald der Vergangenheit angehören.

Elektronische Wertpapiere schon länger ein Thema für die Politik

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Denn bereits im Jahr 2019 wollte die Große Koalition nach der Vorstellung ihrer Blockchain-Strategie eine Reform verabschieden. Nun endlich – in turbulenten Zeiten mit Corona-Krise und Wirecard-Skandal und nach mehreren Verschiebungen – haben sich Bundesfinanz- und Justizministerium auf einen Gesetzentwurf zur Einführung von elektronischen Wertpapieren geeinigt.

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Digitalisierung der Kapitalmärkte im Fokus

Bis sich in Deutschland Innovationen durchsetzen, dauert es eben oft ein wenig länger. Und Papier hat im Lande des Gutenbergschen Buchdrucks ja eh seit jeher einen großen Stellenwert. Das Problem: Andere Länder haben längst Barrieren abgebaut und ermöglichen
die Unternehmensfinanzierung mit elektronischen Wertpapieren oder über die Blockchain-Technologie. So hat die Schweizer Börse SIX bereits 2019 eine neue Plattform für den Wertpapierhandel mit der Blockchain-Technologie aufgebaut. Die Plattform schafft damit
die erste vollständig integrierte Infrastruktur für den Handel, die Abwicklung und die Verwahrung von digitalen Vermögenswerten. Während andere Staaten also vorangehen, schädigt die Bedenkenträgerei hierzulande auf Dauer die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland. Der neue Gesetzentwurf möchte daher einen großen Schritt nach vorne machen und der unaufhaltsamen Digitalisierung der Kapitalmärkte gerecht werden.

Welche Ziele hat der Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums?

Das übergeordnete Ziel des Gesetzentwurfes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren ist die Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts – und damit einhergehend auch die Stärkung des deutschen Wirtschaftsstandortes. Der Gesetzestext verfolgt aber weitere Ziele:

Sicherheit: Durch die Schaffung rechtssicherer regulatorischer Rahmenbedingungen sollen die Integrität, die Transparenz und auch die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte sichergestellt und weiter optimiert werden.

Technologieneutralität: Außerdem sollen durch rechtssichere Lösungen die Sicherheit technologischer Innovationen erhöht werden. So wird die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht. Über Blockchain begebene Schuldverschreibungen sollen aber gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen nicht bevorzugt werden.

Eigentumsschutz: Aktuell ist wie bereits angesprochen, eine Wertpapierurkunde erforderlich. Diese soll nun durch eine Eintragung in ein Wertpapierregister ersetzt werden. Elektronische Wertpapiere werden also genau wie die „Papierversion“ als Sache behandelt. Das führt dazu, dass Anleger den gleichen Eigentumsschutz genießen, wie bei den bisher üblichen Wertpapierurkunden.

„Wir wollen vorne mit dabei sein und Deutschland als einen führenden Technologie-Standort weiter stärken. Die Blockchain-Technologie kann dazu einen Beitrag leisten. Sie ist ein Baustein für das Internet der Zukunft.

Gleichzeitig müssen wir die Verbraucher und die staatliche Souveränität schützen.“

– Bundesfinanzminister Olaf Scholz

eEpG-E: Welche Kosten kommen auf die Wirtschaft zu?

Gesetze bedeuten auch immer Bürokratiekosten. Das ist gerade für mittelständische Unternehmen wichtig, die die neuen Vorgaben erfüllen und im Zweifelsfall erheblich investieren müssen. Laut dem Bundesfinanzministerium sollen sich die Kosten für den Erfüllungsaufwand knapp 45 Millionen Euro betragen. Diese Kosten entstehen vor allem durch die Einrichtung und Aktualisierung der Registertechnologie. Welche Kosten auf die Unternehmen im Einzelnen zukommen, bleibt abzuwarten.

Elektronische Wertpapiere und die Blockchain-Technologie werden die Zukunft der Kapitalmärkte prägen. Quelle: pixabay/geralt/22206
Elektronische Wertpapiere und die Blockchain-Technologie werden die Zukunft der Kapitalmärkte prägen. Quelle: pixabay/geralt/22206

Welche Form wird das e-Wertpapier haben?

Anstelle einer Papierurkunde wird das elektronische Wertpapier in das bereits angesprochene zentral geführte eWp Register eingetragen. Unterschiede zwischen papiergebundenen und elektronischen Wertpapieren sind dann nur noch auf die Begebungsform zurückzuführen.

Das Register wird bei den eWp – anders als bereits bestehende Register, die von staatlichen Stellen geführt werden – von einem zugelassenen Zentralverwahrer, wie etwa Cleastream geführt, der dabei zur Schaffung von Rechtssicherheit durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht wird.

Finanzmärkte ohne Blockchain-Technologie sind nicht mehr denkbar

Der Gesetzentwurf soll die längst überfällige Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts vorantreiben. Die Wertpapiere verschiedener Banken, Börsen oder Unternehmen können damit in Zukunft nach deutschem Recht auf dezentralen Blockchain-Systemen ausgegeben werden. Bisher schließt der Gesetzentwurf allerdings nur Anleihen ein. Laut Bundesfinanzministerium sei dies aber nur ein erster Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung der Finanzmärkte. So haben Berlin und Brüssel endlich das Thema Blockchain für sich entdeckt – auch in Bezug auf einen „digitalen Euro“. Doch egal ob Kryptowährungen, digitaler Euro oder elektronische Wertpapiere – die Finanzmärkte werden künftig stark von der Blockchain-Technologie geprägt sein.

WpG-E – wir beraten Sie gerne

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Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung von elektronischen Wertpapieren setzt die Bundesregierung ein zentrales Versprechen ihrer Blockchain-Strategie um. Auch unserer Meinung nach, geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Die Digitalisierung der Kapitalmärkte ist längst überfällig und gerade Deutschland hat hier gegenüber Ländern wie der Schweiz Nachholbedarf. Angesichts der Dynamik, mit dem sich der Krypto-Markt entwickelt, muss der Gesetzentwurf nun möglichst schnell in geltendes Recht umgesetzt
werden. Falls Sie Fragen zu den Auswirkungen des Gesetzentwurfes haben und mehr über den elektronischen Wertpapierhandel oder die Blockchain-Technologie haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie persönlich.